Schulpflegschaft/Klassenpflegschaft

Am ersten Elternabend im Schuljahr wählen die Eltern einer Klasse eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und deren Vertreter/in.

Die Aufgaben dieser Vorsitzenden sind:

  • Einberufung und Durchführung von Elternabenden in Absprache mit dem Klassenteam
  • Vertretung von Elternwünschen gegenüber dem Klassenteam

 

Die  Klassenpflegschaftsvorsitzenden können noch weitere Aufgaben übernehmen. Das ist im Einzelnen auch abhängig von ihren Möglichkeiten und den Wünschen der anderen Eltern: 

  • Unterstützung bei Klassen- und Schulfesten
  • Stammtische organisieren
  • Eltern-Schüler-Aktivitäten planen
  • Beratung zu Unterrichtsinhalten

 

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Diese trifft sich zum ersten Mal direkt im Anschluss an den ersten Elternabend und je nach Erfordernissen noch ein weiteres Mal im Schuljahr. Der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.


Wer sich noch ausführlicher informieren möchte, kann dies unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.bildungsportal.nrw.de  tun.